studio für gestaltung
Ute Packmohr
Pillauer Straße 2
26802 Moormerland
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>> AGB Ute Packmohr
Stand: 01.01.2007
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesign und Agenturleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Ute Packmohr – Packmohr studio für gestaltung, nachfolgend genannt „P“, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an P1 vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von P weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber P1 eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. 1.3. P überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. P bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen P und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.5. P hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, P eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von P, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Angebote / Auftrag / Zahlungsbedingungen 2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen, soweit nicht anders vereinbart. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“. 2.2. Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig. P behält sich vor, bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum als 2 Wochen erstrecken, Teilrechnungen zu stellen, die sich an dem Projektfortschritt orientieren . 2.3. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen. 2.4. Aufträge sind verbindlich erteilt, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich gegeben oder wenn sie vom Auftraggeber mündlich erteilt und von der Werbeagentur schriftlich bestätigt worden sind. Die schriftliche Freigabe einer Kostenübersicht durch den Auftraggeber ist zur Auftragserteilung ausreichend. 2.5. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
3. Fremdleistungen 3.1. P ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber i.d.R. die AGB des Fremdanbieters, soweit nicht anderes vereinbart ist. Das Webhosting, dass lediglich eine Serviceleistung für Kunden darstellt und nicht gewinnorientiert ausgerichtet ist, ist halbjährlich zahlbar und kann mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung bezahlter Webhostingkosten. 3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von P1 abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, P im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht 4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind P spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten 5.1. P ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass P ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 5.2. Hat P dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von P verändert werden, es sei denn, der Auftraggeber hat volle Nutzungsrechte erworben. 5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 5.4. P haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von P ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Haftung / Inhalte
6.1. P haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
6.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.3. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. P haftet nicht für die Richtigkeit gelieferter Texte, gleich ob digital oder handschriftlich, der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Texte. Ein Korrekturlesen seitens von P wird ausgeschlossen.
6.4. P haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
6.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller P1 übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber P im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.6. Die von Packmohr gelegten Links auf der eigenen Website oder auf derer von Auftraggebern haben inhaltlich nichts mit der Meinung von P zu tun. P ist weder an der Erstellung des äußeren Erscheinungsbildes noch an der Erstellung der Inhalte der beteiligt gewesen oder identifiziert sich damit, es sei denn, es sind Auftrags-Produktionen, die dann auch als solche erkenntlich sind. Für deren Inhalte lehnt Packmohr aber auch jegliche Haftung ab.
6.7. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei P geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7. Vertraulichkeit
7.1. Die Werbeagentur verpflichtet sich, über die ihr bekannt werdenden Einzelheiten des Geschäftsbetriebes des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Werbeagentur kann von dieser Verpflichtung nur durch Anweisung des Auftraggebers entbunden werden, wenn die Erfüllung des Auftrags gerade eine Mitteilung über vertrauliche Einzelheiten erforderlich macht.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von P als Gerichtsstand vereinbart.
8.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
9) Reklamationen
Berechtigte Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung der Ware bekanntgemacht werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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